Sie spenden – Wir helfen

 
Sozialfonds der IPA Deutschland. Aus dem Sozialfonds heraus helfen wir IPA Freundinnen und Freunden sowie allen Polizeibeschäftigten, die in eine (finanzielle) Notlage geraten sind – so wie zum Beispiel bei der Flutwasser Katastrophe in Deutschland. Dabei ist es egal ob sie aus Bayern, Sachsen oder dem stark betroffenen NRW kommen.
 
Vielfach wurden wir nach der Möglichkeit einer finanziellen Zuwendung in den Sozialfonds gefragt. Eine Zuwendung kann auf das Sozialfonds-Konto der IPA Deutsche Sektion e.V. überwiesen werden.
 
Die Kontodaten lauten:
IPA Sozialfonds
IBAN: DE12 3607 0024 0555 5594 00
BIC: DEUTDEDBESS
 
Zwei Punkte sind sehr wichtig:
  1. Die IPA Deutsche Sektion sowie ihre Untergliederungen sind als Berufsverband anerkannt und werden steuerrechtlich analog wie ein gemeinnütziger Verein behandelt. Allerdings mit wenigen Ausnahmen. So darf die IPA Deutsche Sektion KEINE Spendenbescheinigungen ausstellen.
  2. Eine Zuwendung an den Sozialfonds darf nicht zweckgebunden sein.